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Interfoto Visual Experts Allgemeine Liefer und Geschäftsbedingungen

Der geschäftliche Verkehr mit publizistischen Illustrationen unterliegt meist großem Zeitdruck; wertvolles Bildmaterial wird unbürokratisch zur Verfügung gestellt. Der Verwendungsraster ist komplex. Haftungsfragen spielen eine wichtige Rolle. Leistungsschutzrechte sind zu beachten. Da ein formeller Vertragsabschluss vor einer kurzfristigen Bestellung meist nicht möglich ist, kommt den nachstehenden Liefer- und Geschäftsbedingungen, die den Branchenbrauch in zusammengefasster Form wiedergeben, eine besondere Bedeutung zu. Abweichenden Bestellbedingungen wird vorsorglich widersprochen. Auch der private Geschäftsverkehr bedarf einheitlicher Regelungen. Dies vorausgeschickt gilt Folgendes:

A – Allgemeines

Gespeichertes Bildmaterial sowie evtl. hiervon erstellte Kopien bleiben stets Eigentum der Agentur, es wird also ausschließlich zum Erwerb von Nutzungsrechten vorübergehend zur Verfügung gestellt und ist innerhalb der von der Agentur gesetzten Fristen, jedenfalls nach Vertragsbeendigung vollständig zu löschen. Das Bildmaterial darf an Dritte nur dann weitergegeben werden, wenn dies ausschließlich internen Zwecken der Sichtung und Auswahl oder technischen Zwecken dient. Jede Art der Verwendung bedarf ausdrücklicher Zustimmung. Bis zu diesem Zeitpunkt besteht keine Zustimmungsverpflichtung für die Agentur. Entsprechen die Angaben des Bestellers nicht der Nutzungsart, gilt das Nutzungseinverständnis als nicht erteilt und die Agentur ist von Schadenersatzansprüchen Dritter freigestellt. Die Nutzungsrechte sind erst mit Bezahlung der vereinbarten Vergütung übertragen.

B – Honorare

Jede Nutzung des Bildmaterials ist honorarpflichtig. Dies gilt auch bei Verwendung eines Bildes als Vorlage für Zeichnungen, Karikaturen, nachgestellte Fotos, bei Verwendung für Layoutzwecke und Präsentationen sowie bei Verwendung von Bilddetails, die mittels Montagen, Fotocomposing, elektronischen Bildträgern oder ähnlichen Techniken verändert oder Bestandteil eines neuen Bildwerkes werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob die gelieferte Vorlage ein Lichtbild oder ein Lichtbildwerk ist oder ob das Bild je unter Urheber- oder Leistungsschutz stand. Die Höhe des Honorars richtet sich nach Art und Umfang der Nutzung und ist vorher zu vereinbaren. Der Besteller ist verpflichtet, die erforderlichen Angaben zu machen. Honorarvereinbarungen gelten nur für den genau bezeichneten Zweck und Umfang. Jede darüber hinausgehende Nutzung bedarf einer erneuten Honorarvereinbarung. Falls die verabredete Verwendung nicht erfolgt, kann eine bereits erstellte Rechnung nicht storniert werden. Im Zweifel gilt zur Bemessung des Honorars die jeweils aktuelle Honorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM). Die Lieferung erfolgt auf Kosten des Bestellers. Alle weiteren Kosten und Gebühren sind im Einzelnen bei INTERFOTO zu erfragen.

C – Rechte

1) Angabe Urheber/ Agentur
Für jede Verwendung gelten neben den getroffenen Vereinbarungen im Übrigen stets die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes. Urheber- bzw. Agenturvermerk im Sinne von § 13 UrhG wird stets verlangt und zwar in einer Weise, dass kein Zweifel an der Identität des Urhebers, der Agentur und der Zuordnung zum jeweiligen Bild bestehen kann.

2) Zusatzvergütung bei unterlassener Angabe
Bei nicht vereinbarter Unterlassung des Vermerks wird ein Zuschlag von 100% zum Honorar verlangt. Der Verwender hat die Agentur von aus der Unterlassung der Urhebervermerke resultierenden Ansprüchen Dritter freizustellen.

3) Übertragungsumfang / Ausschließlich Urhebernutzungsrechte
Grundsätzlich wird nur das Nutzungsrecht am fotografischen Bild übertragen. Die Übertragung von Nutzungsrechten erfolgt nicht, soweit wir in den allgemeinen Angaben zum Bild hierauf ausdrücklich hinweisen. Die Künstlerrechte, Property Releases, Waren- und Markenzeichen sind vom Benutzer bei den Berechtigten zu erwerben.

4) Vereinbarung der Werbefreigabe / Umfang
Freigabe für Werbung muss immer vereinbart werden. Soweit bei einer werblichen Verwendung Persönlichkeitsrechte einer abgebildeten Person verletzt werden können, obliegt die Einholung der Zustimmung der abgebildeten Person dem Besteller. Kommt es aufgrund einer nicht eingeholten Zustimmung zu Schadenersatzansprüchen der verletzten Person, hat der Besteller die Agentur von diesen
Schadenersatzansprüchen freizustellen.

5) Tendenzfremde Verwendung / Veränderung Texte
Zustimmung zu tendenzfremder Verwendung oder zu textlichen Umstellung bedarf immer der Schriftform. Bei Nichteinhaltung dieser Regelung durch den Besteller ist allein dieser etwaigen Dritten gegenüber schadenersatzpflichtig. Die Rechte gem. § 34 UrhG sind ausbedungen.

6) Haftungsausschluss für Texte
Die von uns gelieferten Texte sind nach bestem Wissen erstellt, doch haften wir nicht für deren Richtigkeit. Der Verwender trägt die Verantwortung für die Veränderungen des mitgelieferten Textes.

7) Publizistische Grundsätze Presserat
Der Verwender ist verpflichtet die publizistischen Grundsätze des Deutschen Presserates (Pressekodex) zu beachten. Der Verwender ist verpflichtet, zwei vollständige Belegexemplare gem. § 25 Verlagsgesetz mit Anstrich kostenlos zu liefern. Analoge Verwendung von § 26 des Gesetzes über das Verlagsrecht (Vorzugspreis) gilt als vereinbart.

Der Verwender ist verpflichtet die publizistischen Grundsätze des Deutschen Presserates (Pressekodex) zu beachten. Der Verwender ist verpflichtet, zwei vollständige Belegexemplare gem. § 25 Verlagsgesetz mit Anstrich kostenlos zu liefern. Analoge Verwendung von § 26 des Gesetzes über das Verlagsrecht (Vorzugspreis) gilt als vereinbart.

D – Verschiedenes

Auch für Lieferungen ins Ausland gilt deutsches Recht unter Ausschluss deutschen Kollisionsrechts.

Ist der Besteller Kaufmann, so ist der Sitz der Agentur als Gerichtsstand vereinbart. Mit dem Umschreiben einer Rechnung wird stets nur dem Wunsch nach Verwaltungsvereinfachung entsprochen. Der ursprüngliche Rechnungsempfänger wird dadurch im rechtlichen Sinne nicht von seiner Zahlungsverpflichtung entbunden. Sollte eine Bestimmung dieser AGB nichtig sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmung davon nicht berührt.

E – Datenbank-Nutzung

INTERFOTO stellt seinen Kunden einen Zugang über Internet auf die INTERFOTO -Bilddatenbank zur Verfügung. Um alle Funktionen nutzen zu können, ist eine Freigabe durch INTERFOTO notwendig. Der Kunde erhält nach Prüfung ein Passwort und eine Kundennummer. Der Kunde haftet für alle Kosten und Schäden, die aus der Nutzung des Passwortes und der Kundennummer entstehen. Der Zugang und die Recherche sind kostenlos. Für den Versand der bestellten Bilddaten werden Bearbeitungskosten und Digitalkosten in Rechnung gestellt. INTERFOTO übernimmt keinerlei Haftung und Gewährleistung für Schäden, die sich aus einer eventuellen Störung der Datenbank ergeben. INTERFOTO behält sich das Recht vor, Kunden zu sperren bzw. nicht zuzulassen

 

 

Inhaberin Alice Rauch-Wendlinger • Fürstenrieder Straße 279 • Gartengeschoss • 81377 München • Tel +49(0)89-29 09 50-0 • Fax +49(0)89-29 09 50-23 • info(at)interfoto.de • www.interfoto.de • Postbank München • IBAN DE03 7001 0080 0104 1308 02 • BIC PBNKDEFF • Kreissparkasse München Starnberg • IBAN DE02 7025 0150 0010 3289 61 • BIC BYLADEM1KMS • Handelsregister München 56507 • UID DE 167031531 •

ALLGEMEINE LIEFER- UND GESCHÄFTSBEDINGUNGEN REDAKTION-RECHTE-KEYWORDING

Vorbemerkung:

Die folgenden Geschäftsbedingungen sind für sämtliche Verträge zwischen Interfoto und dem Auftraggeber anwendbar. Mit Vertragsabschluss erkennt der Auftraggeber diese Geschäftsbedingungen als verbindlich an. Diese Geschäftsbedingungen haben Vorrang vor sämtlichen Geschäftslieferungs- und sonstigen Bedingungen des Kunden. Diese werden nur mit ausdrücklicher Zustimmung von Interfoto Vertragsbestandteil.

  1. Leistungsumfang

Interfoto recherchiert Urheberrechte, klärt Urheberrechte ab und ist für Auftraggeber bei der Bildbeschaffung sowie im Bereich der Bildbetextung und Verschlagwortung (Key Wording) tätig.

Die Tätigkeit von Interfoto umfasst nicht die Beschaffung, Vermittlung oder Einräumung von Rechten. Verträge zur Übertragung von Urhebernutzungsrechten sind gegebenenfalls zwischen der Bildquelle und dem Auftraggeber direkt abzuschließen.

  1. Vertragsabschluss/ Angebot

Angebote von Interfoto sind grundsätzlich freibleibend. Auf Grundlage eines Angebots von Interfoto erteilt der Auftraggeber ein Angebot. Dieses Angebot kann von Interfoto innerhalb von 2 Wochen angenommen werden. Erst damit kommt ein Vertrag zustande.

  1. Preise/ Zahlungsbedingungen

Sämtliche im Angebot oder ansonsten genannten Preise sind Nettopreise und sind somit vom Auftraggeber zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer zu bezahlen.

Interfoto stellt die geleisteten Tätigkeiten nach Abschluss in Rechnung. Eine Zahlung nach Zeitabschnitten kann vereinbart werden.

Sämtliche Rechnungen sind umgehend und ohne Abzug zur Zahlung fällig.

 

  1. Haftung

Die Leistung von Interfoto besteht in einer reinen Dienstleistung. Interfoto haftet lediglich dafür, dass die durchgeführten Recherchen mit größter Sorgfalt durchgeführt wurden. Eine darüber hinausgehende Haftung besteht nicht.

Insbesondere haftet Interfoto nicht für den Bestand der vermittelten oder recherchierten Nutzungsrechte.

  1. Schlussbestimmungen

Für sämtliche Verträge zwischen dem Auftraggeber und Interfoto kommt das Recht der Bundesrepublik Deutschland zur Anwendung. Die Anwendung deutschen Kollisionsrechts und die Anwendung des UN Kaufrechts werden ausgeschlossen.

Für sämtliche Streitigkeiten aus Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und Interfoto wird, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist, als Gerichtsstand München vereinbart. Das Gleiche gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.

 

Inhaberin Alice Rauch-Wendlinger • Fürstenrieder Straße 279 • Gartengeschoss • 81377 München • Tel +49(0)89-29 09 50-0 • Fax +49(0)89-29 09 50-23 • info(at)interfoto.de • www.interfoto.de • Postbank München • IBAN DE03 7001 0080 0104 1308 02 • BIC PBNKDEFF • Kreissparkasse München Starnberg • IBAN DE02 7025 0150 0010 3289 61 • BIC BYLADEM1KMS • Handelsregister München 56507 • UID DE 167031531 •

INTERFOTO AGB – PREPRESS

 

  1. Allgemeines

  Die vorliegenden Geschäftsbedingungen enthalten die zwischen Ihnen (Auftraggeber) und uns (INTERFOTO e.K., Fürstenrieder Str. 279, 81377 München (im Folgenden “Auftragnehmer” genannt)) ausschließlich geltenden Bedingungen, soweit diese nicht durch schriftliche Vereinbarungen zwischen den Parteien abgeändert werden. Mit Ihrer Bestellung erkennen Sie diese Geschäftsbedingungen als allein maßgeblich an.

  1. Urheber- und Markenrechte

  Für die Rechtmäßigkeit sämtlicher an INTERFOTO übermittelter Dokumentvorlagen ist der Auftraggeber allein verantwortlich. Zu einer Prüfung ist der Auftragnehmer berechtigt, aber nicht verpflichtet. Die Folgen einer Urheberrechtsverletzung trägt der Auftraggeber ausschließlich allein, auch dann, wenn diese aus einer Auftragserteilung an INTERFOTO oder infolge dieser entstanden sind. Der Auftraggeber sichert dem Auftragnehmer mit der Beauftragung zu, dass durch die ordnungsgemäße Auftragsabwicklung keine Urheber-, Marken- oder sonstige Rechte Dritter verletzt werden.

  Für den Fall einer Inanspruchnahme des Auftragnehmers infolge einer solchen Verletzung Rechte Dritter verpflichtet sich der Auftraggeber, den Auftragnehmer in vollem Umfang von derartigen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen und den Auftragnehmer insbesondere erforderliche Kosten der Rechtsverfolgung zu erstatten. “Rechte Dritter” im Sinne dieser AGB sind insbesondere auch diejenigen Rechte, deren Wahrnehmung Verwertungsgesellschaften übertragen sind und gleich in welcher Form dargeboten werden.

  Diese Gewährleistungs- und Freistellungserklärung gilt auch für sämtliche künftige zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggebern abgeschlossenen Vereinbarungen und Produktionsaufträgen, selbst wenn nicht in jedem Einzelfall auf sie verwiesen oder sie diesen Produktionsaufträgen beigefügt wird. Sie gilt ferner rückwirkend für Auftraggeber, die bislang gegenüber dem Auftragnehmer noch keinerlei Gewährleistungs- und Freistellungserklärungen abgegeben haben, auf den Zeitpunkt des ersten Produktionsauftrages.

  1. Vertragsgegenstand

  Mit dem INTERFOTO Scanservice kann der Auftraggeber analoge Bilder und Dokumentvorlagen (Diapositive/Dias, Negative etc.) digitalisieren lassen. Ferner können weitere Leistungen (Fehlerkorrekturen, Retusche, Bildbearbeitungen etc.) in Auftrag gegeben werden. Genaue produktspezifische Funktionen sind der jeweiligen Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Durch die elektronische Absendung einer ausgefüllten Auftragsbestätigung (Auftrag direkt per Email, Fax etc.) oder der postalischen Zusendung eines dauerhaften Schriftstückes getrennt von oder zusammen mit der zu digitalisierenden Ware per Post kommt ein Vertrag zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer zustande. 

Die zur Verfügung gestellten Vorlagen werden ausschließlich für die im erteilten Auftrag definierten Zwecke verwendet. Eine Weitergabe der Vorlagen oder persönlichen Daten des Auftraggebers an Dritte wird ausgeschlossen, es sei denn der Auftraggeber legt diesen Wunsch fest.

  1. Auftragsannahme und Preise

Alle Aufträge werden zu den hier erklärten AGB angenommen und durchgeführt. Der Auftraggeber erkennt diese mit der Auftragserteilung an. Aufgeführte bzw. evtl. frei verhandelte Preise sind in der Währung Euro angegeben und verstehen sich rein Netto zuzüglich geltender gesetzlicher Mehrwertsteuer. 

Alle auf/in Homepage, Preislisten, Online-Shops, Flyern, Anzeigen etc. aufgeführten Angaben über Preise, Leistung, Maße und Auflösungen sind unverbindlich und kein Angebot des Auftragsnehmers, soweit sie nicht ausdrücklich als Bestandteil des Vertrages vereinbart werden.

 

  1. Ablehnung des Angebots bzw. Nichtdurchführung eines Auftrags

Bei Schreib- und Rechenfehlern sowie Irrtümern im Webangebot ist der Auftragnehmer nicht zur Annahme des Angebots und zur Durchführung des Auftrags verpflichtet. Alle Angebote können bis zur Annahme durch den Auftraggeber vom Auftragnehmer jederzeit widerrufen werden.

 

  1. Gewährung einer begrenzten Lizenz

Der Auftraggeber behält alle Rechte an allen Dokumentvorlagen, die an dem Auftragnehmer durch den Auftraggeber oder durch vom Auftraggeber autorisierte Personen übertragen werden. Damit der Digitalisierungsservice in dieser Form angeboten werden kann, gewährt der Auftraggeber dem Auftragnehmer für die Zeit der Auftragserfüllung das unbeschränkte Recht an allen übermittelten Bildvorlagen, diese im Rahmen Ihres Scanservices bzw. des Auftrages für zu erbringende Leistungen zu nutzen. Dazu gehört auch die Speicherung, Vervielfältigung und Bearbeitung der Bilddaten. Das schließt auch das Recht ein, einzelne oder alle Bilder Dritten im Rahmen z.B. einer Fehlerbehebung zur Verfügung zu stellen. Weiterhin ist der Auftragnehmer berechtigt, einen Dritten mit der gesamten oder Teilen der Vertragserfüllung zu beauftragen.

 

  1. Fälligkeit, Zahlung und Verzug

Vereinbarte Grundpreise und/oder Vergütungen, sowie frei verhandelte Tarife und Beträge werden sofort mit Lieferung der Waren ohne Abzug von Skonto fällig. Die Rechnungsbeträge sind per Überweisung oder im Lastschriftverfahren an den Auftragnehmer zu zahlen. Für das Lastschriftverfahren ist eine gesonderte Einzugsermächtigung zu stellen. Diese Zahlungsmodalität gilt ebenso für vereinbarte Vorauszahlungen bzw. Sicherheitsleistungen (z. B. Portokosten für Versandaktionen und/oder Telefongebühren). Sollte nach Ablauf einer vereinbarten Vertrags-/Aktionsdauer ein Guthaben für den Auftraggeber aus Sicherheitsleistungen errechnet werden, so erstattet der Auftragnehmer dieses Guthaben zurück oder verrechnet es im Falle eines Folgeauftrages. Darüber hinaus gelten die geschlossenen und evtl. per Unterschrift des Auftraggebers anerkannten Vereinbarungen über Art und Weise der Zahlung von Grundpreisen bzw. Vorauszahlungen und Sicherheitsleistungen. Zahlungen gelten erst dann als geleistet, wenn über den geschuldeten Betrag verlustfrei verfügt werden kann. Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware Eigentum des Auftragnehmers. Befindet sich der Auftraggeber in Verzug, so kann der Auftragnehmer Verzugszinsen in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes nach § 288 BGB verlangen. Der Eintritt des Zahlungsverzuges berechtigt den Auftragnehmer zur Einforderung aller noch ausstehenden Grundvergütungen und vereinbarter (Vor-)Auszahlungen für Porti und/oder Telefongebühren zzgl. Lohn für zusätzlich entstandene Arbeitszeit aus daraus entstandener Mehrarbeit (Mahngebühren).

 

  1. Gewährleistung und Reklamation

  Der Auftragnehmer übernimmt bei Sachmängeln die Gewährleistung nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nicht etwas Anderes bestimmt ist: Die gelieferte Ware ist nur dann mangelhaft, wenn  sie eine zugesicherte Eigenschaft nicht erfüllt.

Keine Mängel liegen zum Beispiel vor bei:

+ Farblichen Differenzen zwischen den Digitalisierungsdateien und den Originalbilddateien (Diese können technisch nicht (immer) vermieden werden).

+ Qualitätseinbußen durch mangelhafte Qualität der Ausgangsvorlagen (z. B. Verschmutzung, Kratzer, Fusseln etc. der Originalbildvorlagen)

+ Spiegelverkehrte oder falsch orientierte Bilder, d.h. falsche Drehrichtung (Häufig lassen sich Vorder- und Rückseite eines Dias nicht bestimmen. Daher wird die hellere Seite eines Diarahmens vom Betrachter aus gesehen, ähnlich der Verwendung bei einem Diaprojektor, als Vorderseite angenommen und dementsprechend digitalisiert).

+ Andere Reihenfolgen und Sortierungen der Scans in eine Ordnerstruktur und andere Reihenfolgen, Sortierungen und Drehungen der Originalvorlagen in Magazinkästen etc.

Garantie- und Lieferterminzusagen werden keine gegeben. Der Auftraggeber hat offensichtliche Mängel an der gelieferten Ware unverzüglich nach Lieferung, spätestens jedoch 2 Wochen nach Erhalt der Ware, unter Angabe des Mangels schriftlich beim Auftragnehmer zu beanstanden. Eine spätere Geltendmachung von offensichtlichen Mängeln ist ausgeschlossen. Soweit eine wirksame Mängelanzeige vorliegt und die gelieferte Ware mangelhaft ist,

erfolgt die Nachbesserung durch Ersatzlieferung. Dem Auftragnehmer stehen gesetzlich drei Versuche für die Nachbesserung zu. Bleiben diese erfolglos oder erfüllt der Auftragnehmer trotz einer angemessen gesetzten Frist die Nacherfüllung nicht, so stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Ansprüche zu. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass sich das dem Auftragnehmer zur Bearbeitung überlassene Material in einem einwandfreien Zustand befindet. Ansonsten ist keine Beanstandung möglich.

Mängel an einem Teil der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, außer die Teillieferung ist für den Auftraggeber nachweislich ohne Interesse. Bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet der Auftragnehmer auch bei fahrlässiger Pflichtverletzung. Alle weiteren Ansprüche, insbesondere Ersatz mittelbaren Schadens, sind ausgeschlossen.

Mängel, die infolge missverständlicher, ungenauer oder unvollständiger Angaben bei Autragserteilung oder Materialbeschreibung durch den Auftraggeber entstanden sind, begründen keine Reklamations- oder Ersatzansprüche.

  1. Aufrechnung

Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn der Auftragnehmer dem ausdrücklich zugestimmt hat, die Gegenansprüche unbestritten oder wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt sind.

  1. Postweg, Versand von Waren und Gefahrübergang

Die Lieferung erfolgt nach Wahl des Auftragnehmers, möglichst jedoch per Einwurfeinschreiben oder versichertem Versand an die vom Auftraggeber angegebene Lieferadresse. Der Auftragnehmer ist zur Teillieferung berechtigt. Treten Ereignisse ein, die dem Auftragnehmer die Lieferung wesentlich erschweren, so kann sich die Lieferfrist in angemessenem Umfang verlängern. Die Haftung für zugesendete Waren, Dokumentvorlagen etc. beginnt erst mit Eingang beim Auftragnehmer. Für den Post- bzw. Transportweg zum Auftragnehmer bzw. wieder zurück zum Auftraggeber wird keine Haftung übernommen, da diese Leistungen außerhalb des Zuständigkeitsbereiches des Auftragnehmers liegen.

Mit der Absendung der Lieferung oder Teillieferung beim Auftragnehmer geht die Gefahr auf den Auftraggeber über. Sofern sich der Versand aus Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, verzögert, geht die Gefahr vom Tag der Versandbereitschaft auf den Auftraggeber über.

Sollte der Auftraggeber in Annahmeverzug geraten, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Auftraggeber einzulagern. Eine Lagerkostenpauschale in Höhe pauschal 1 % des Auftragswertes pro Monat ist durch den Auftraggeber zu ersetzen. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt dem Auftragnehmer ausdrücklich vorbehalten.

Alle genannten Liefertermine sind nicht verbindlich. Sofern der Auftragnehmer die genannten Termine nicht einhalten kann, ist durch den Auftraggeber eine angemessene Nachfrist zu setzen. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. Lieferfristen sind bei rechtzeitiger Absendung eingehalten.

 

  1. Haftung

  Alle dem Auftragnehmer überlassenen Daten und Gegenstände werden von dem Auftragnehmer mit größter Sorgfalt behandelt und unterliegen den allgemeinen Datenschutzbestimmungen. Bei digitalen Daten geht der Auftragnehemr davon aus, nur Kopien der Dateien zu erhalten. Ein möglicher Datenverlust ist von der Haftung ausgeschlossen. Generell haftet der Auftragnehmer für sich und seine Erfüllungsgehilfen bei Verlust und begründeten Schäden, in Fällen nachweisbarer, grober Fahrlässigkeit und Vorsatz bis zu der Höhe des Rohmaterialwertes des jeweiligen Auftrages. Dabei wird der zu dem Zeitpunkt tatsächliche Warenwert, nicht ein subjektiv ideeller Wert einer Vorlage, in einer von dem Auftragnehmer gewählten Art und Weise gleichwertig ersetzt. Für Folgeschäden, die über den Auftrag hinausgehen, übernimmt der Auftragnehmer grundsätzlich keine Haftung. Insbesondere eine Geltendmachung von Herstellungs- und Aufnahmekosten, Honorarforderungen und Forderungen aus Folgeaufträgen sind von der Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen. Schäden durch von dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellter Software, insbesondere bei nicht sachgemäßer Bedienung, sind generell von jeglicher Haftung ausgeschlossen.

 

  1. Rechnungsversand

Der Rechnungsversand erfolgt sofort nach Fertigstellung des Auftrages. Um eine Kostenoptimierung zu erreichen, werden der kostenlose Rechnungsversand per Email bzw. die Mitsendung einer Rechnung zusammen mit der Ware favorisiert.

  1. Lieferzeiten und Geschäftszeiten Labor/Büro

  Grundsätzlich werden alle Leistungen nur während der üblichen Bürozeiten von Montag bis Freitag 09-18 Uhr erbracht; vom Auftraggeber dringlich gewünschte Leistungen an Samstagen, Sonntagen, Feiertagen und außerhalb der normalen Bürozeiten werden mit einem Aufschlag berechnet. Gewünschte Wochenend- oder Feiertagsbereitschaft für Spezialaufträge ist dem Auftragnehmer vom Auftraggeber mindestens drei Werktage im Voraus mitzuteilen. Alle Aufträge werden möglichst kurzfristig durchgeführt. Geringfügige Lieferverzögerungen berechtigen nicht zu einer Verweigerung der Annahme oder zur Schadenersatzforderung. Für Lieferverzögerungen, die auf dem Versandwege entstehen, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.

  1. Widerrufsrecht

 

(1) Ein Recht zum Widerruf des Auftrags ist gemäß § 312d Abs. 4 Nr. 1 BGB ausgeschlossen, da die digitalisierten Daten nach den Vorgaben des Auftraggebers angefertigt werden und auf seine persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind.
(2) Erstellte CDs / DVDs sind von der Rückgabe ausgeschlossen, außer es liegt ein Produktionsfehler vor, den INTERFOTO nachweislich zu verantworten hat.

  1. Gerichtsstand und anwendbares Recht

 

Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers. Für die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer gilt das deutsche Recht.

  1. Salvatorische Klausel

 

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder sollte der Vertrag eine Lücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Auf das Erfordernis der Schriftform kann nur schriftlich verzichtet werden.

Stand: 04 / 2018