Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „Bedingungen”) stellen einen rechtsgültigen Vertrag zwischen Ihnen und der Firma,3 Route d'Arlon, L 7415 Brouch, Luxemburg, (nachfolgend „Imageselect“) dar
Die Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Angebote, Lieferungen,
elektronischen Übermittlungen von und die Einräumung von
Nutzungsrechten an Grafiken, Illustrationen, fotografischen Bildern,
Film- oder Videomaterial, Audioprodukten, visuellen Darstellungen, die
mit optischen, elektronischen, digitalen oder anderen Mitteln gemacht
werden, einschließlich Negativen, Dias, Filmabdrucken, Ausdrucken,
originalen digitalen Dateien oder ihren Vervielfältigungen sowie
Bildbeschreibungen (nachfolgend „Lizenzmaterial“) durch
Imageselect.
Bitte lesen Sie sich daher vor Nutzung der Website
und vor der Bestellung oder dem Herunterladen von Lizenzmaterial die
folgenden Bedingungen sorgfältig durch. Sie können diese
Geschäftsbedingungen herunterladen und ausdrucken. Ohne Anerkennung
dieser Geschäftsbedingungen darf das angebotene Lizenzmaterial nicht
genutzt werden.
I. ALLGEMEINES
1. VERTRAGSSCHLUSS
Mit der Registrierung über die Website bestätigt der Nutzer sein
Einverständnis mit diesen Geschäftsbedingungen. Sofern diese
Geschäftsbedingungen nicht anerkannt werden, darf die Website nicht
genutzt werden. Das Öffnen der Verpackung einer erworbenen CD-ROM, das
Installieren einer CD-ROM sowie das Herunterladen von Lizenzmaterial
gilt ebenfalls als Annahme dieser Geschäftsbedingungen.
2. DATENSCHUTZ
Der Nutzer/Lizenznehmer erklärt sich damit einverstanden, dass seine
personenbezogenen Daten, sofern sie sich auf die geschäftlichen
Beziehungen zu Imageselect beziehen und im Zuge der
Geschäftsbeziehungen zugänglich gemacht werden, von Imageselect
elektronisch gespeichert, mittels EDV verarbeitet und zu
Informationszwecken genutzt werden.
3. REGISTRIERUNGSPFLICHT
Der Nutzer ist verpflichtet, sich unter seinen eigenen Daten zu
registrieren und alle Angaben korrekt und vollständig vorzunehmen.
Falls ein Nutzer dieses Vertragsverhältnis (auch) im Namen eines
Dritten (Arbeitgeber, etc.) eingeht, ist er verpflichtet, (auch)
diesen bei der Registrierung anzugeben.
4.
ONLINE-BILDERDIENST/NUTZUNG DES PORTALS
Jeder Nutzer erhält für den Zugang eine Login-ID und ein Passwort.
Das Passwort ist vertraulich zu behandeln und darf Dritten nicht
zugänglich gemacht werden. Der Nutzer bzw. Lizenznehmer haftet in
jedem Fall in vollem Umfang für die durch eventuellen Missbrauch
seines persönlichen Passworts entstandenen Schäden. Die Einrichtung
des Nutzerzugangs ist kostenfrei. Bei Verstößen gegen die vorliegenden
Geschäftsbedingungen oder sonstigen erheblichen Rechtsverstößen des
Lizenznehmers bzw. Nutzers ist Imageselect berechtigt, den
Online-Zugang zu sperren.
5. VERTRAGSPARTNER
Diese Geschäftsbedingungen sowie jegliche sonstige Vereinbarung gelten sowohl für den Nutzer als auch für etwaige Dritte (Arbeitgeber, etc.) in deren Namen und/oder Auftrag der Nutzer handelt. Auch nach Beendigung eines Auftragsverhältnisses (Arbeitsverhältnis, etc.) gelten die Geschäftsbedingungen für sämtliche Parteien fort. Ein Beauftragter (Arbeitnehmer, etc.) ist in diesem Fall jedoch nicht zur weiteren Nutzung des Lizenzmaterials berechtigt; insbesondere ist er nicht berechtigt Lizenzmaterial zu kopieren und/oder an einem anderen Arbeitsplatz zu nutzen.
Handelt ein Nutzer im Namen eines Dritten, ohne von diesem
ausreichend bevollmächtigt zu sein, gelten sämtliche Vereinbarungen
und Bedingungen als mit dem Nutzer persönlich zustande gekommen.
6. ÄNDERUNGSVORBEHALT
Imageselect ist berechtigt, diese Geschäftsbedingungen, Preise und
sonstigen Bedingungen jederzeit und ohne vorherige Ankündigung zu
ändern. Jeder weitere Zugriff auf sowie die weitere Nutzung der
Website nach einer solchen Änderung gilt als Zustimmung zu den
geänderten Bedingungen. Es obliegt dem Nutzer bzw. Lizenznehmer, sich
regelmäßig über den aktuellen Stand dieser Bedingungen und die
aktuellen Preise zu informieren. Die letzte Aktualisierung dieser
Bedingungen erfolgte am 08.05.2013.
7. ABWEICHENDE BEDINGUNGEN
Abweichende Geschäftsbedingungen des Nutzers, Lizenznehmers oder
Dritter gelten nur bei schriftlicher Bestätigung durch Imageselect.
Geschäftsbedingungen des Nutzers, Lizenznehmers oder Dritter, auf die
in Bestellformularen, Lieferbestätigungen o. ä. oder in eigenen
Dateien, Rechnern, im Internet oder entsprechenden Medien verwiesen
wird, wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Bei Erwerb einer CD
oder eines sonstigen Datenträgers gelten zusätzlich etwaig abgedruckte
„End User License Agreements“ (EULA) des Herstellers in ihrer jeweils
gültigen Fassung. Im Fall von unterschiedlichen Regelungen gegenüber
den vorliegenden Bedingungen gelten die jeweils engeren
Nutzungsrechtseinräumungen.
8. ABWEICHENDE VEREINBARUNGEN
Die hier festgeschriebenen Vertragsbedingungen sind die umfassende
und alleinige Grundlage von Lizenzmateriallieferungen sowie deren
Nutzung durch den Lizenznehmer. Mit diesem Vertrag sind alle früheren
Vereinbarungen oder Absprachen, ob mündlich oder schriftlich, ob
branchenüblich oder auf früheren Geschäftsvorgängen beruhend,
aufgehoben. Keine Handlung von Imageselect kann als Verzicht auf die
Gültigkeit einer dieser Regelungen ausgelegt werden, sofern die
Verzichtserklärung nicht ausdrücklich und in Schriftform durch einen
autorisierten Vertreter erfolgt.
II. NUTZUNGSRECHTE
(LIZENZEN)
II. 1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
1.1. VERTRAGSGEGENSTAND
Imageselect gewährt dem Lizenznehmer eine Nutzungslizenz, die
grundsätzlich ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares und
nicht unterlizenzfähiges Nutzungsrecht an dem vom Nutzer ausgewählten
Lizenzmaterial gewährt. Der Nutzer ist nur berechtigt, das
Lizenzmaterial entsprechend der vorliegenden Bedingungen zu nutzen und
erhält außer den hiermit oder im Einzelfall ausdrücklich vereinbarten
Nutzungsrechten keine weiteren Rechte.
1.2. LIZENZIERUNG
Die Lizenzierung erfolgt durch Annahme dieser Bedingungen und mit der
vollständigen Zahlung des in Rechnung gestellten Lizenzhonorars. Vor
der vollständigen Zahlung des Honorars gelten die Nutzungsrechte nur
als übertragen, wenn Imageselect eine Genehmigung zur Nutzung vorab
ausdrücklich und schriftlich niedergelegt hat.
1.3. NUTZUNG
AUF SOCIAL MEDIA PLATTFORMEN
Dem Lizenznehmer ist es gestattet, das Lizenzmaterial bzw.
Vervielfältigungen, Reproduktionen oder Bearbeitungen des
Lizenzmaterials auf datenfreigebende Social Media Plattformen wie
Facebook, YouTube, MySpace oder Google Plus hochzuladen, sofern
o das Lizenzmaterial in ein Composing/Layout (Endprodukt)
eingebunden ist und nicht als einzelnes, eigenständiges Bild
gespeichert werden kann und dieses Composing/Layout eindeutig auf den
Lizenznehmer verweist
o oder ein Urhebernachweis/Hinweis auf
Imageselect grafisch angebracht ist
o die Bildgröße 1.200 Pixel
in der Breite nicht überschreitet.
Von der oben stehenden
Gestattung ausgenommen ist LIZENZMATERIAL, das durch Imageselect
ausdrücklich mit dem Vermerk "Nutzung in Social-Media nicht
gestattet" gekennzeichnet wurde. Ausgenommen sind auch
Personenabbildungen, wenn diese als Profilbilder oder als
"Avatare" (grafischer Stellvertreter einer Person in der
virtuellen Welt) genutzt werden. Eine derartige Nutzung ist
grundsätzlich nicht gestattet.
1.4. RECHTE DRITTER
Übertragen wird grundsätzlich nur das urheberrechtliche Nutzungsrecht am jeweiligen Lizenzmaterial.
Imageselect bemüht sich darum Lizenzmaterial anzubieten, das weitgehend frei von Rechten Dritter ist und ist ferner bestrebt, erforderliche Rechteklärungen im Vorfeld vorzunehmen. Eine Übernahme des entsprechenden Risikos bzw. eine entsprechende Garantie kann Imageselect jedoch nicht übernehmen.
Im Lizenzvertrag nicht enthalten ist daher eine Freigabe oder Zustimmung zur Nutzung abgebildeter Personen, Namen, Waren- oder Markenzeichen, Gebäuden, Dekorationen und künstlerischen Gestaltungen. Dies gilt insbesondere für die Nutzung des Lizenzmaterials im werblichen Zusammenhang. Der Verwender ist selbst dafür verantwortlich, die in diesem Zusammenhang für die geplante Nutzung erforderlichen Erlaubnisse bzw. Genehmigungen bei den jeweils Berechtigten einzuholen.
Soweit Lizenzmaterial, auf oder in dem Personen abgebildet sind, mit dem Vermerk „model released“ gekennzeichnet ist, sind auf Anfrage grundsätzlich Model Releases (Einverständniserklärungen) erhältlich, wobei die jeweiligen Personennamen zum Schutz der Privatsphäre der abgebildeten Personen unkenntlich gemacht werden.
Die Veröffentlichung von Abbildungen bekannter Persönlichkeiten kann nur unter Angabe von deren Namen und nur redaktionell erfolgen; etwaige entgegenstehende berechtigte Interessen des oder der Abgebildeten im Sinne des § 23 Abs.2 Kunsturhebergesetz (KUG) sind vom Verwender zu beachten.
Soweit das Vorhandensein sowie die Gültigkeit einer Freigabe von
Imageselect nicht schriftlich bestätigt wurde, hat der Verwender
Imageselect von allen Forderungen Dritter, die sich aus der jeweiligen
Verwendung des Lizenzmaterials ergeben, freizustellen bzw. schadlos zu
halten. Wurde dem Verwender von Imageselect aufgrund eines Irrtums
fälschlicherweise mitgeteilt, dass für Lizenzmaterial eine Freigabe
oder Zustimmung zur Nutzung besteht, obwohl dies nicht der Fall ist,
so beschränkt sich der Haftungsumfang von Imageselect ausschließlich
auf den zur Nutzung des betreffenden Lizenzmaterials in Rechnung
gestellten und bezahlten Betrag.
1.5. ZWEITRECHTE; EXKLUSIVRECHTE
Imageselect bleibt die Übertragung von Zweitrechten an Verwertungsgesellschaften ausdrücklich vorbehalten. Klauseln, nach denen mit der Annahme eines Honorars die Wahrnehmung weiterer Rechte ausgeschlossen sein sollte werden nicht anerkannt.
Mit der Nutzungslizenz werden grundsätzlich keine exklusiven
Nutzungsrechte eingeräumt. Exklusivrechte müssen beim Erwerb von
Nutzungsrechten angefragt und in der Nutzungslizenz ausdrücklich
gewährt werden.
1.6. URHEBERVERMERK
Unter Hinweis auf § 13 Urheberrechtsgesetz (UrhG) ist bei jeder
Verwendung ein Agentur- und Urhebervermerk anzubringen, und zwar in
einer Weise, dass kein Zweifel an der Zuordnung zum jeweiligen
Lizenzmaterial bestehen kann. Sammelbildhinweise reichen in diesem
Sinne nur aus, soweit sich aus diesen ebenfalls die zweifelsfreie
Zuordnung zum jeweiligen Lizenzmaterial vornehmen lässt. Der
Urhebervermerk kann nicht durch ein erhöhtes Honorar abgegolten
werden. Diese Regelungen gelten ausdrücklich auch für Werbung,
Einblendungen in Fernsehsendungen und Filmen oder anderen Medien,
falls keine ausdrückliche, schriftliche Sondervereinbarung getroffen
wurde.
1.7. EIGENTUMSVORBEHALT
Das gesamte Lizenzmaterial ist urheberrechtlich geschützt.
Geliefertes bzw. elektronisch übermitteltes Lizenzmaterial bleibt
stets Eigentum von Imageselect und/oder deren Lizenzgebern und wird
ausschließlich zum Erwerb von Nutzungsrechten im Sinne des
Urheberrechts zur Verfügung gestellt.
1.8.
KÜNDIGUNGS-/WIDERRUFSRECHT; STORNIERUNGSGEBÜHR
Eingeräumte Lizenzen können von Imageselect fristlos gekündigt werden, sofern der Lizenznehmer gegen die vorliegenden Bestimmungen verstößt oder Antrag auf Einleitung eines Insolvenzverfahrens stellt. In diesem Fall hat der Lizenznehmer unverzüglich die Verwendung des Lizenzmaterials einzustellen, ihm vorliegende Originale sowie Kopien an Imageselect zurückzusenden und alle elektronischen Vervielfältigungsstücke zu löschen bzw. zu vernichten.
Falls die vorgesehene Veröffentlichung oder sonstige Verwendung des
Lizenzmaterials nicht innerhalb eines Zeitraums von 30 Tagen nach dem
Herunterladen oder der Übersendung des Lizenzmaterials erfolgt, kann
Imageselect die Lizenz stornieren. Der Lizenznehmer hat in unabhängig
davon nach Ablauf dieser Frist etwaige elektronische
Vervielfältigungsstücke endgültig zu löschen. Imageselect kann ferner
die Abgabe einer klarstellenden (Unterlassungs-)Erklärung durch den
Lizenznehmer verlangen, wonach das Lizenzmaterial nicht zur Verwendung
kommt und etwaige elektronische Vervielfältigungsstücke im Besitz des
Lizenznehmers von diesem gelöscht worden sind.
II. 2.
ALLGEMEINE VERFÜGUNGS- UND NUTZUNGSBESCHRÄNKUNGEN
2.1. PRESSEKODEX
Der Verwender ist zur Beachtung der publizistischen Grundsätze des
Deutschen Presserates (Pressekodex) verpflichtet. Der Verwender bzw.
Besteller trägt die Verantwortung für die Betextung.
2.2.
ENTSTELLUNGEN, VERÄNDERUNGEN, ETC.
Eine Entstellung des urheberrechtlich geschützten Werkes (Lizenzmaterials) durch Abzeichnen, Nachfotografieren, Fotocomposing oder elektronische Hilfsmittel ist nicht gestattet. Ausnahmen hiervon bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
Tendenzfremde Verwendungen und Verfälschungen/Veränderungen in Bild und Wort sowie Verwendungen, die zur Herabwürdigung abgebildeter Personen führen können oder einen pornografischen, diffamierenden, verleumderischen oder in sonstiger Form unrechtmäßigen oder sittenwidrigen Zusammenhang herstellen, sind unzulässig und machen den Verwender schadensersatzpflichtig; ferner hat der Verwender in einem solchen Fall Imageselect von jeglicher Inanspruchnahme der verletzten Personen und/oder sonstiger Dritter freizuhalten.
Für eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts abgebildeter Personen oder des Urheberrechts der Autoren des Lizenzmaterials durch eine abredewidrige oder sinnentstellende Verwendung in Bild und/oder Text übernimmt Imageselect keine Haftung. Bei Verletzung solcher Rechte ist allein der Verwender etwaigen Dritten gegenüber schadensersatzpflichtig und auch verpflichtet, Imageselect von derartigen Ansprüchen freizustellen.
Das digitale Wasserzeichen einer Datei sowie alle weiteren
Kennzeichnungen, Eigenschaften oder Elemente der Datei oder ihrer
Ansicht dürfen weder manipuliert, unkenntlich gemacht oder entfernt
werden. Für jedes per Nutzungslizenz überlassene Lizenzmaterial hat
der Nutzer dafür zu sorgen, dass es ausschließlich zusammen mit dem
Copyright-Symbol, dem Namen "Imageselect" sowie der
Bildnummer von Imageselect als Teil des elektronischen Dateinamens
verwendet wird.
2.3. UNBERECHTIGTE VERVIELFÄLTIGUNG BZW. WEITERGABE
Die Weitergabe des Lizenzmaterials oder die Weitergabe von
Nachdruckrechten an Dritte ist nicht gestattet. Ebenso sind
Vervielfältigungen, Reproduktionen und Vergrößerungen für Archivzwecke
des Bestellers sowie die Weitergabe derselben an Dritte nicht
gestattet. Ausnahmen bedürfen der schriftlichen Genehmigung von
Imageselect.
2.4. NICHT GESTATTETE NUTZUNGSARTEN
Insbesondere ist dem Lizenznehmer, vorbehaltlich einer ausdrücklichen und schriftlichen Zustimmung von Imageselect, nicht gestattet:
- die ihm eingeräumten Rechte an Dritte zu lizenzieren, zu übertragen und/oder weiter zu verkaufen sowie Lizenzmaterial in eine elektronische Vorlage („Template“) einzubinden, die zur Nutzung durch Dritte in elektronischen Medien oder Drucksachen bestimmt ist, beispielsweise Designvorlagen für Internetseiten, Präsentationsvorlagen, elektronische Grußkarten oder Visitenkarten;
- Lizenzmaterial in ein Logo, eine Bildmarke oder ein sonstiges Warenzeichen einzubinden;
- Lizenzmaterial in einem Format zu vertreiben oder zugänglich zu machen, das ein getrenntes bzw. eigenständiges Herunterladen der Bilddatei selbst ermöglicht sowie den Vertrieb über Mobiltelefone zu ermöglichen;
- Lizenzmaterial auf einem Server, in einer Bildbibliothek, in einem Netzwerk oder ähnlichen Anordnungen speichern, um Mitarbeitern oder Kunden eine Vorschau zu ermöglichen, sofern mehr als zehn (10) Personen, auch zu unterschiedlichen Zeiten, hierauf Zugriff haben;
- etwaige unter Verwendung des Lizenzmaterials hergestellten Produkte
in einer Form zu verkaufen, lizenzieren oder zu vertreiben, die
Endkunden des Lizenznehmers den Zugriff auf oder die Auswahl von
Bildern als einzelne Dateien ermöglicht.
II. 3. BESONDERE
BESTIMMUNGEN FÜR LIZENZPFLICHTIGES LIZENZMATERIAL (RM)
3.1.
ANGABE DER NUTZUNGSART
Der Lizenznehmer hat spätestens zur Rechnungsstellung, soweit möglich jedoch bereits bei der Bestellung des Lizenzmaterials, Art, Umfang und Sprachraum der beabsichtigten Nutzung sowie den Namen des Endnutzers anzugeben. Entsprechend den Angaben des Lizenznehmers erklärt Imageselect das Einverständnis zur Nutzung des gelieferten Lizenzmaterials.
Entsprechen die Angaben des Lizenznehmers nicht der tatsächlichen
Nutzungsart oder stimmt die tatsächliche Nutzung nicht mit den Angaben
überein, gilt das Nutzungseinverständnis als nicht erteilt.
Imageselect ist in diesem Fall von Schadensersatzansprüchen Dritter
frei zu stellen. Dasselbe gilt, wenn die persönlichen Daten des
Nutzers nicht wahrheitsgetreu angegeben werden.
3.2.
NUTZUNGSZEITRAUM UND -ZWECK
Die jeweils eingeräumten Rechte zur Nutzung lizenzpflichtigen Lizenzmaterials (RM) gelten nur für die einmalige Verwendung im vereinbarten Umfang. Wiederholungen oder sonstige Ausweitungen (Zweck, Art, Umfang, Dauer und Verbreitungsgebiet) der ursprünglich eingeräumten Nutzungsrechte sind erneut honorarpflichtig und nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Imageselect erlaubt.
Die Nutzung des Lizenzmaterials zu Werbemaßnahmen oder Präsentationen
ist nur dann zulässig, wenn diese Nutzung ausdrücklich in der
Nutzungslizenz gewährt wird.
3.3. BELEGEXEMPLARE
Vor jeder Veröffentlichung im Druck sind Imageselect in
entsprechender Anwendung des § 25 Verlagsgesetzes (VerlagsG)
mindestens zwei vollständige Belegexemplare unaufgefordert und
kostenlos zur Verfügung zu stellen und zu übersenden. Bei
elektronischer Nutzung des Lizenzmaterials ist Imageselect ein
digitaler Screenshot mit Angabe der betreffenden URL oder ein
entsprechender Beleg zu übermitteln.
II. 4. BESONDERE
BESTIMMUNGEN FÜR LIZENZFREIES LIZENZMATERIAL (RF)
4.1. GRUNDSATZ
Für lizenzfreies Lizenzmaterial gewährt Imageselect das weltweite, zeitlich unbefristete, nicht-exklusive und nicht übertragbare Recht, das Lizenzmaterial der jeweiligen CD oder einzeln heruntergeladenen Lizenzmaterials zu folgenden Verwendungszwecken zu nutzen:
a) jegliche Drucksachen inklusive Werbe- und Promotionsmaterial (z.B.
Broschüren, Anzeigen, Werbeplakate, CD Cover, Grafik Design),
redaktionelle Veröffentlichungen und Endverbraucherwerbung;
b)
jegliche digitalen oder elektronischen Medien, sofern die Auflösung
des Bildes / der Bilder 72 dpi nicht übersteigt;
c) für den
Weiterverkauf bestimmte Produkte, sofern die ohne weitere Lizenz
produzierte Serie 10.000 Stück nicht übersteigt;
d) zusätzliche
Nutzungen, die von Imageselect schriftlich genehmigt worden sind.
4.2 BESONDERE NUTZUNGSBESCHRÄNKUNGEN RF
Die hergestellten Produkte dürfen nicht dazu bestimmt sein, einen Weiterverkauf oder eine erneute Nutzung des Lizenzmaterials zu ermöglichen oder zu erlauben.
Die gestattete Nutzung heruntergeladener Lizenzmaterials bzw. erworbener CDs ist ferner ausdrücklich auf die Nutzung für das/die Produkt/e eines einzelnen Endkunden (Firma oder Person) beschränkt. Der Kunde ist mit Namen und Anschrift zu benennen. Die Weitergabe von Lizenzmaterial oder die Weitergabe bzw. Einräumung von Nutzungsrechten an Dritte ist nicht gestattet.
Bei Erwerb einer CD oder eines sonstigen Datenträgers sowie dem
Download von Lizenzmaterial, das von einem Dritthersteller stammt,
gelten zusätzlich etwaig auf dem Datenträger abgedruckte oder in
sonstiger Weise angebrachte bzw. über den Link „Lizenzbestimmungen“ in
der Bildvorschau erreichbare „End User License Agreements“ (EULA) des
Herstellers in ihrer jeweils gültigen Fassung. Im Fall
unterschiedlicher Regelungen gegenüber den vorliegenden Bedingungen
gelten die jeweils engeren Nutzungsrechtseinräumungen.
III.
GEWÄHRLEISTUNG; HAFTUNG
III. 1. GARANTIE
Imageselect garantiert für die Dauer von 60 Tagen ab Lieferung, dass
das gelieferte oder elektronisch übermittelte Lizenzmaterial frei von
Material- und Bearbeitungsfehlern ist.
III. 2. NACHERFÜLLUNG
Im Falle berechtigter Beanstandungen hat der Lizenznehmer das Recht
auf Ersatzlieferung. Der Lizenznehmer kann erst nach gescheiterter
Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag erklären und die Rückzahlung
des Lizenzhonorars geltend machen.
III. 3. ÜBERPRÜFUNGSPFLICHT
Der Verwender ist verpflichtet, das gelieferte oder elektronisch übermittelte Lizenzmaterial unverzüglich nach Zugang und bereits vor einer etwaigen Weiterverwendung zu überprüfen.
Berechtigte Beanstandungen sind innerhalb von einer Woche nach Zugang
des Lizenzmaterials beim Lizenznehmer und auf Anforderung von
Imageselect binnen einer weiteren Woche in schriftlicher Form
mitzuteilen. Berechtigte Beanstandungen hinsichtlich etwaiger
verdeckter Mängel sind binnen zehn Werktagen ab Entdeckung in
schriftlicher Form mitzuteilen. Unterbleibt eine fristgemäße
Mitteilung, entfällt jede Haftung von Imageselect für eventuell
bereits entstandene oder entstehende Schäden.
III. 4. GEWÄHRLEISTUNGSBESCHRÄNKUNG
Imageselect übernimmt keinerlei weitere Garantie, weder ausdrücklich
noch durch schlüssiges Handeln und schließt jegliche Gewährleistung
für die wirtschaftliche Verwertbarkeit, Qualität und Eignung des
Lizenzmaterials für bestimmte Verwendungszwecke oder die
Kompatibilität mit Computern und anderem technischem Gerät aus. Im
Übrigen haftet Imageselect nur für Schäden, die durch Vorsatz oder
grobe Fahrlässigkeit verursacht worden sind. Gegenüber Kaufleuten ist
auch die Haftung für grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
III. 5. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG BEI EXKLUSIVER LIZENZIERUNG
Wurde Lizenzmaterial, für das eine exklusive Nutzungslizenz erteilt
wurde, aufgrund eines von Imageselect zu vertretenden Umstands für
einen anderen, mit Ihrer exklusiven Nutzung kollidierenden Zweck zur
Verfügung gestellt, so beschränkt sich die Haftung von Imageselect
maximal auf die Höhe des für die Nutzung des betreffenden
Lizenzmaterials in Rechnung gestellten und bezahlten Honorars.
III. 6. LINKS
Die vorliegende Website enthält Verknüpfungen („Links“) zu anderen
Websites, deren Inhalte und Funktionen nicht von Imageselect bestimmt
werden. Imageselect schließt jedwede Haftung für die Inhalte und
Funktionen solcher Websites oder für eventuelle Verluste, die durch
die Nutzung solcher Websites entstehen können, ausdrücklich aus. Bei
der Nutzung dieser Websites verzichtet der Nutzer auf jegliche
Ansprüche gegen Imageselect.
III. 7. ALLGEMEINE
HAFTUNGSFREISTELLUNG; HAFTUNG DES NUTZERS/LIZENZNEHMERS
Der Nutzer bzw. Lizenznehmer verpflichtet sich, Imageselect und deren Lizenzgeber schadlos zu halten gegenüber allen Forderungen, Ansprüchen, Kosten und Ausgaben einschließlich erforderlicher Anwalts- und Gerichtskosten, die aus der Missachtung der Bestimmungen dieses Vertrages durch den Lizenznehmer, der abredewidrigen Nutzung oder Veränderung von Bildern oder der abredewidrigen Verbindung bzw. Kombination von Bildern mit anderem Material resultieren.
Im Fall der unberechtigten Verwendung, Entstellung oder Weitergabe des gelieferten oder elektronisch übermittelten Lizenzmaterials, der unberechtigten Einräumung von Rechten an Dritte sowie der unberechtigten Fertigung von Vervielfältigungsstücken, Reproduktionen und/oder Vergrößerungen für Archivzwecke des Lizenznehmers sowie der Weitergabe derselben an Dritte verpflichtet sich der Lizenznehmer unbeschadet der Geltendmachung von weiteren Schadensersatzansprüchen durch Imageselect zur Zahlung eines pauschalen Schadensersatzes in Höhe des Fünffachen des üblichen Nutzungshonorars. Dem Lizenznehmer steht es frei, einen geringeren Schaden nachzuweisen.
Unterbleibt die Namensnennung gem. Ziff. II.1.5. dieser Bestimmungen, so hat Imageselect einen Anspruch auf Schadensersatz in Form eines Zuschlags von einhundert Prozent zum jeweiligen Nutzungshonorar. Der Lizenznehmer hat Imageselect von aus der Unterlassung eines hinreichenden Urhebervermerks resultierenden Ansprüchen Dritter freizustellen.
Durch die Leistung von Schadensersatz erwirbt der Lizenznehmer bzw.
Nutzer weder Eigentum noch sonstige Rechte am Lizenzmaterial der
Agentur.
IV. HONORARE
IV. 1. HONORARPFLICHT
Jede Nutzung des Lizenzmaterials, mit Ausnahme der Nutzung für interne Layoutzwecke in der Projektphase, ist honorarpflichtig.
Als Nutzung gilt unter anderem jede gedruckte oder digitale
Reproduktion sowie die Verwendung von Lizenzmaterial als Vorlage für
Zeichnungen, Karikaturen, nachgestellte Fotos, Kundenpräsentationen
sowie die Verwendung von Bilddetails, die mittels Montagen,
Fotocomposing, Bildbearbeitung oder ähnlichen Techniken Bestandteil
eines neuen Bildwerkes werden.
IV. 2. HONORARHÖHE
Die Höhe des von Imageselect in Rechnung gestellten Honorars zur Nutzung des Lizenzmaterials ist abhängig von der Art der Nutzung.
Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und bedingen mindestens einen Aufschlag von einhundert Prozent des jeweiligen Grundhonorars.
Für die Beschaffung von Fremdmaterial und Informationen fallen Vermittlungs- bzw. Informationsgebühren an, die sich aus Art und Umfang des entstandenen Aufwandes ergeben. Diese Gebühren sind nicht mit etwaigen Nutzungshonoraren verrechenbar. Für die Übertragung von Bilddaten in elektronischer Form wird pro Bild eine Downloadgebühr von zehn (10) EUR erhoben; diese wird bei einer tatsächlichen Nutzung des entsprechenden Bildmaterials mit dem Nutzungshonorar verrechnet. Abweichende Regelungen sind im Einzelfall möglich. Mit der Bezahlung der Bearbeitungsgebühren erwirbt der Besteller weder Nutzungs- noch Eigentumsrechte.
Honorare für die Nutzung lizenzpflichtigen Lizenzmaterials (RM) richten sich nach Medium, Art, Umfang, Sprachraum und Dauer der Nutzung. Erfolgt keine vorherige Honoraranfrage durch den Lizenznehmer oder keine sonstige Honorarvereinbarung, ist Imageselect berechtigt, nach den jeweils geltenden Honorarsätzen abzurechnen. Macht der Lizenznehmer unvollständige Angaben zu den maßgeblichen Nutzungskriterien, ist Imageselect berechtigt, ein Pauschalhonorar anzusetzen. Die vereinbarten Honorare gelten nur für die einmalige Nutzung.
Honorare für lizenzfreies Lizenzmaterial (RF) richten sich nach der
jeweils gültigen Preisliste von Imageselect.
IV. 3.
FÄLLIGKEIT; RECHNUNG
Sobald der Lizenznehmer mitgeteilt hat, dass er das gelieferte Lizenzmaterial ganz oder teilweise nutzen will, ist Imageselect berechtigt, die Vergabe von Nutzungsrechten in Rechnung zu stellen, auch wenn die Veröffentlichung oder sonstige Nutzung noch nicht erfolgt ist. Falls die vorgesehene Veröffentlichung oder sonstige Verwendung danach nicht erfolgt, kann ein bereits bezahltes Honorar nicht zurückerstattet werden.
Rechnungen sind stets innerhalb von 14 Tagen zahlbar. Alle Honorarangaben in Angeboten, Preislisten und sonstigen Unterlagen verstehen sich stets netto ohne Mehrwertsteuer. Mit der Umschreibung wird stets nur dem Wunsch nach Verwaltungsvereinfachung entsprochen. Der ursprüngliche Rechnungsempfänger wird dadurch im rechtlichen Sinne nicht von seiner Zahlungsverpflichtung entbunden.
Honorarzahlungen müssen stets unter Angabe der Kundennummer,
Bildnummer und dem Namen des Urhebers geleistet werden. Bei Fehlen
dieser Angaben ist Imageselect berechtigt, eine zusätzliche
Bearbeitungsgebühr zu erheben, die sich nach dem Umfang des dadurch
verursachten Aufwands richtet.
V. SONSTIGES
V. 1.
ANWENDBARES RECHT
Diese Vereinbarung unterliegt, auch bei Lieferungen ins Ausland, dem
Recht der Niederlande unter Ausschluss des UN Kaufrechts.
V.
2. GERICHTSSTAND; ERFÜLLUNGSORT
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist, soweit gesetzlich zulässig,
ausschließlich Den Haag. Unbeschadet hiervon hat Imageselect jedoch
das Recht, alle erforderlichen rechtlichen Schritte oder Verfahren
auch vor einem gesetzlich zuständigen ausländischen Gericht
einzuleiten, falls eine solche Vorgehensweise nach der Einschätzung
von Imageselect erforderlich oder wünschenswert ist.
V. 3.
UNWIRKSAME KLAUSELN
Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Regelungen unwirksam sein oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Regelungen hiervon nicht berührt. Eine unwirksame Bestimmung ist nach Treu und Glauben durch eine zulässige oder wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem Willen der Parteien oder dem wirtschaftlich beabsichtigten Erfolg am nächsten kommt.
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